🚧 Gewichtsbeschränkungen infolge Tauwetter 🚧
🚧 Gewichtsbeschränkungen infolge Tauwetter 🚧
Die Gemeinde St. Urban informiert, dass gemäß § 44b StVO zur Vermeidung von Straßenschäden
📅 ab Dienstag, 10. Februar 2026
auf allen Gemeinde- und Verbindungsstraßen ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t („infolge Tauwetters“) gilt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Gemeinde St. Urban