🚧 Gewichtsbeschränkungen infolge Tauwetter 🚧

🚧 Gewichtsbeschränkungen infolge Tauwetter 🚧

Die Gemeinde St. Urban informiert, dass gemäß § 44b StVO zur Vermeidung von Straßenschäden

📅 ab Dienstag, 10. Februar 2026
auf allen Gemeinde- und Verbindungsstraßen ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t („infolge Tauwetters“) gilt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Gemeinde St. Urban